In der Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durch eine vom Arbeitgeber beauftragte, „Befähigte Person“ durchgeführt und dokumentiert werden muss.
Sparen sie Personal- und Lehrgangskosten und beauftragen sie uns mit der Überprüfung ihrer Leitern und Tritte. Wir verfügen über den Sachkundenachweis gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016 (bisherige BGI 694).