Ausbilder für Gabelstaplerfahrer

Mit einem Gabelstapler im innerbetrieblichen Verkehr zu fahren oder am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, ist etwas anderes als ein KFZ im Straßenverkehr zu bewegen. Ein KFZ Führerschein reicht hier nicht aus. Bei einem Unfall mit dem Gabelstapler ohne Ausbildung und ohne der dazu gehörigen Fahrerlaubnis können Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtlich belangt werden und jeglichen Versicherungsschutz verlieren. Gerne bilden wir ihre Mitarbeiter nach dem DGUV Grundsatz 308-001 bei ihnen im Betrieb auf Ihrem Gerät aus. Auch die jährliche Unterweisung nach der DGUV Vorschrift 1 §4 (1) übernehmen wir gerne für Sie.